Pressemitteilung
Neues Speicherförderprogramm bereitet einen höheren Solarausbau vor: Studie der HTW Berlin
Privathaushalte haben Anlass sich zu freuen: Ab dem 1. März 2016 können sie wieder in den Genuss von Fördergeldern für Solarstromspeicher kommen.
- Forschungsgruppe Solarspeichersysteme
- Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin, 03/2016
01. März 2016
Privathaushalte haben Anlass, sich zu freuen: Ab Dienstag, 1. März, können sie wieder in den Genuss von Fördergeldern für Solarstromspeicher kommen. Die geltenden Richtlinien hat das Bundeswirtschaftsministerium inzwischen veröffentlicht. Neu ist, dass geförderte Photovoltaik-Speichersysteme maximal die Hälfte ihrer Nennleistung ins Stromnetz einspeisen dürfen. Welche Effekte diese Begrenzung hat, zeigt die Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Berlin) in ihrer „50%-Studie“, die soeben vorgelegt wurde. Das Fazit: Wenn die Batteriespeicher prognosebasiert geladen werden, lassen sich Verluste weitgehend vermeiden.
Eigenheimbesitzer:innen können mit Photovoltaik auf dem Dach und einem zusätzlichen Batteriespeicher einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die im Dezember 2015 auf dem Klimagipfel von Paris vereinbarten Ziele erreicht werden. Wer sich einen privaten Solarstromspeicher anschafft, wird ab 1. März wieder durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass die Photovoltaik-Speichersysteme nicht mehr als die Hälfte ihrer Nennleistung in das Stromnetz einspeisen.
Was das bedeutet, haben Wissenschaftler:innen der Forschungsgruppe Solarspeichersysteme an der HTW Berlin im Rahmen der „50%-Studie“ untersucht. Sie zeigt, dass sich die geforderte Einspeisebegrenzung mit einem prognosebasierten Energiemanagement weitgehend ohne die Abregelung der Solarleistung erzielen lässt. Wird der Batteriespeicher ohne Einbindung von Prognosen frühzeitig geladen, müssen im Mittel rund acht Prozent des jährlichen Photovoltaik-Ertrags abgeregelt werden. „Ob der Batteriespeicher netzdienlich eingesetzt wird, hängt entscheidend von seiner Betriebsweise ab“, erklärt Prof. Dr. Volker Quaschning, Professor für Regenerative Energiesysteme und Mitautor der Studie.
Der Solarexperte der HTW Berlin geht zudem davon aus, dass die Bundesregierung eine Anhebung der Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für die Photovoltaik plant, da die 50%-Einspeisebegrenzung sonst wenig sinnvoll ist. Im Jahr 2015 wurden weniger als 1,5 Gigawatt Photovoltaikleistung in Deutschland installiert. Um die in Paris beschlossene Klimaschutzverpflichtung zu erreichen, sollte die Bundesregierung den EEG-Zielkorridor für die Photovoltaik auf mindestens 10 Gigawatt pro Jahr erhöhen, fordert Prof. Dr. Quaschning. Erst dann könnten das Speicherförderprogramm und die verschärfte Einspeisebegrenzung ihren volkswirtschaftlichen Nutzen voll entfalten.
Die „50%-Studie“ entstand im Forschungsvorhaben LAURA, das durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wird (Förderkennzeichen 0325716G). Die Studie steht ab sofort zum Download bereit. Das Wissenschaftlerteam stellt auf Anfrage auch die Algorithmen zur Verfügung, die für prognosebasierte Batterieladestrategien erforderlich sind.