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Fachartikel

Summenzähler schlägt Smart Meter

Die Wahl der Abrechnungsmethode in Mehrfamilienhäusern beeinflusst die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten. Auf das Ergebnis kommt dieser Artikel.

Autor_in
Bergner, J.; Pflugradt, N.
Medium
In: pv magazine, 05/2017, S. 81-84

Die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen hängt stark von der Abrechnungsmethode ab, für die sich der jeweilige Netzbetreiber entscheidet. Einfache Summenzähler sind hier vorteilhaft, da sie den Direktverbrauch der Mieter:innen überschätzen. Das individuelle Verbrauchsverhalten der Bewohner:innen wirkt sich dagegen relativ gering auf die Höhe des Direktverbrauchs im Mietshaus aus.

Methoden zur Abrechnung des Mieterstroms

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf des Mieterstromgesetzes überlässt es den Netzbetreibern, welche Methode diese zur Abrechnung des Mieterstroms verwenden. Zur Auswahl stehen die Abrechnung mit einem Summenzähler, mit einem Summenzähler mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und mit einem Smart Meter. Setzen die Netzbetreiber einen einfachen Summenzähler zur Abrechnung ein, überschätzt dieser den Anteil von direkt verbrauchtem Solarstrom. Das wirkt sich günstig auf Mieterstrommodelle aus. Ein Summenzähler mit registrierender Leistungsmessung (RLM) unterschätzt den Direktverbrauch der Mieter:innen, was Mieterstrommodelle unwirtschaftlicher macht. Nur ein Smart Meter kann den Direktverbrauch genau gemessen. Mit steigender Anzahl an Mieter:innen, die beim Mieterstrom mitmachen, steigt auch der Direktverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit des Projekts. Der Direktverbrauch steigt auch, je höher der Stromverbrauch pro Wohneinheit ist. Bei gleichem Strombedarf macht das unterschiedliche Verhalten verschiedener Bewohnertypen maximal plus/minus 5 % des Direktverbrauchs aus.

Auswirkungen von Mieterstruktur und Art der Abrechnung

Die Analyse von Mieterstromprojekten mit Zeitreihen ermöglicht tiefergreifende Erkenntnisse über die Verteilung der Energie in Mehrfamilienhäusern. Die Auswertung zeigt, dass eine geringe Personenanzahl und somit ein geringer Energiebedarf den maximal möglichen Eigenverbrauch absenken und damit auch geringere Gewinne zu erwarten sind. Zum Beispiel haben Singles einen sehr viel geringeren absoluten Direktverbrauch gegenüber Familien und erbringen somit sehr viel weniger Umsatz für den Anlagenbetreiber. Für die Projektentwicklung kann daher neben dem Blick auf die geeigneten Dächer auch ein Blick in die statistischen Daten von Nutzen sein, mit denen sich die Bewohnerstruktur bis auf Kiezebene abbilden lässt. Drastischer als die Mieterstruktur wirkt sich jedoch die Art der Abrechnung auf die Rentabilität der Projekte aus. Die Art der Abrechnung durch den Netzbetreiber begünstigt entweder Mieterstrom oder konterkariert die gesetzliche Förderung.

Mieterstromgesetz lässt Netzbetreibern zu viel Entscheidungsfreiheit

Im Sinne der Mieterstromförderung sollen die Netzbetreiber daher auf die Abrechnung mittels RLM am Summenzähler verzichten, um eine diskriminierungsfreie Marktbasis zu schaffen. Netzbetreiber, denen die Auswirkungen der unterschiedlichen Abrechnungsmethoden bewusst sind und die mit einem hohen Anteil an Mieterstrom in ihrem Netzgebiet rechnen müssen, können sich eher für die RLM am Summenzähler entscheiden. So sind Mieterstromprojekte schwieriger umzusetzen, und den Netzbetreibern wird indirekt eine politische Steuerung des PV-Ausbaus zuteil. Diese Entscheidungsfreiheit ist keineswegs neu, jedoch von höchster Brisanz. Das Mieterstromgesetz soll zu klareren Regeln verhelfen.

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