PV und Denkmalschutz
Ein kurzer Überblick darüber, wie Sie eine PV-Anlage auf ein Denkmal errichten und häufige Hindernisse vermeiden können.
Photovoltaik im Denkmalschutz
Klimaschutz und Denkmalschutz schließen sich nicht aus – das zeigen zahlreiche Praxisbeispiele: Anschauungsobjekte von PV-Anlagen auf Berliner Denkmalen.
In einer Abschlussarbeit im Forschungprojekt PV2City wurden Gestaltungsspielräume für PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden untersucht. Die Praxisbeispiele oben entstammen dieser Abschlussarbeit von Faido Ewald.
Ihr Weg zur PV-Anlage auf einem Denkmal
Wie Sie zu Ihrer PV-Anlage auf dem Denkmal kommen können und welche Fallstricke bestehen, ist an dieser Stelle kurz zusammengefasst. Grundsätzlich sollten Sie frühzeitig Kontakt zur verantwortlichen Denkmalschutzbehörde aufnehmen, wenn Sie eine PV-Anlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude planen. Das sind die Schritte und grundlegenden Fragen, die Sie durchlaufen werden bzw. zu berücksichtigen haben:
- Individuelle Prüfung der Gegebenheiten – Wo kann eine PV-Anlage installiert werden? Wie ist die Einsehbarkeit aus dem öffentlichen Raum?
- Telefonat oder Sprechstunde mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde – Ist eine PV grundsätzlich möglich?
- Vor-Ort-Besichtigung mit Denkmalpfleger:in – Ist PV möglich? Welche Dimension und/oder Anlagenart kann die PV-Anlage? Wie werden die Ableitungen verlegt?
- Genehmigungsantrag einreichen – Welche Belege sollten rein?
- Dranbleiben (ca. 6 Wochen nach Antrag) – Wie ist der Bearbeitungsstand?
Schritt 1: Individuelle Prüfung der Gegebenheiten
Einsehbarkeit prüfen: Ist die PV-Anlage aus dem öffentlichen Raum einsehbar? Kann dies ggf. durch die Aufständerung (andere Ausrichtung, flachere Neigung) oder einen größeren Randabstand verhindert werden? Eine „unsichtbare“ PV-Anlage stellt im Allgemeinen keine Beeinträchtigung des Denkmals dar und hilft somit bei der Genehmigung. Ist die PV-Anlage sichtbar, kann dies den optischen Eindruck des Bauwerkes beeinflussen. Hier können Sie durch die Wahl von Modulen und eine einheitliche Anordnung der Module auf dem Dach (Reihen statt „Flickenteppich“) Ihr Entgegenkommen aufzeigen. Eine Skizze oder gar eine Illustration der möglichen PV-Anlage erleichtert die Diskussion über eine mögliche ästhetische Beeinträchtigung erheblich.
Mit welcher Denkmalart wird das Denkmal eingestuft (Einzeldenkmal, Ensembleteil, Gesamtanlage)? Falls Ensembleteil zutreffend, weisen Sie mit einem Foto darauf hin, dass auf dem Dach oder der Dachlandschaft diverse Aufbauten wie Antennen oder Dachfenster vorhanden sind und das einstige homogene Erscheinungsbild trüben.
Welche Denkmaleigenschaft weist das Gebäude vor? Weist das Dach eine schutzbedürftige Denkmaleigenschaft auf? Welche Denkmale sind besonders erhaltenswert? Informationen hierzu sind in der denkmalrechtlichen Begründung entweder online in der Berliner Denkmaldatenbank oder auf Antrag im Archiv des Landesdenkmalamtes abrufbar. Siehe auch am Seitenende: Kommt auf meinem Denkmal eine PV-Anlage in Frage?
Schritt 2: Erste Kontaktaufnahme mit der Unteren Denkmalschutzbehörde
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu der Unteren Denkmalschutzbehörde Ihres Bezirkes auf, schildern Sie Ihr Anliegen und seien Sie offen für Kompromissvorschläge. Einige Denkmalschutzbehörden bieten hierfür „offene Sprechstunden“ an. Es hilft sehr, wenn Sie das unverbindliche Gespräch vorbereiten und verschiedene Ansichten des Hauses aus dem öffentlichen Bereich, eine Skizze mit der Dachbelegung oder eine Fotomontage von der künftigen PV-Anlage und Vergleichsfotos von ähnlichen Anlagen (siehe Praxisbeispiele) mitbringen.
Machen Sie verständlich, dass Sie sich eingehend mit dem Thema Denkmalschutz, Nachhaltigkeit und Sicherheit beschäftigt haben und es Ihnen ein Anliegen ist beides zu vereinen. Zeigen Sie Engagement für den Erhalt des Denkmal. Legen Sie gegebenenfalls dar, welche schonenden Arbeiten Sie in den letzten 10 Jahren für den Erhalt des Bauwerkes erbracht haben. Hier können Sie zum Beispiel auch eine gering invasive Verlegung der Kabel andeuten. Für die PV-Anlage braucht es einen statischen Nachweis zur Tragfähigkeit des Daches. Für die Grobplanung genügt es zu äußern, dass die Statik berücksichtigt wird. Den Nachweis erbringen Sie später. Ebenfalls wichtig für die Detailplanung: Lassen Sie ein Brandschutzkonzept ausarbeiten, das zeigt, wie eventuelle Löscharbeiten ausgeführt werden können.
Schritt 3: Vor-Ort-Besichtigung
An einem Beispiel der Sammlung konnte eine Genehmigung nach gemeinsamer Begehung des Denkmals erteilt werden (Kleingewerbe in Gesamtanlage „Reichsforschungssiedlung Haselhorst“ im Bezirk Spandau). Hier konnte mit Hilfe eines PV-Dummymodells ermittelt werden, welche Flächen auf dem Flachdach nach einer Installation einer PV-Anlage vom öffentlichen Raum aus einsehbar wären und wo keine Einsehbarkeit vorliegt. Als „öffentlicher Raum“ gilt, derjenige Raum, welcher von jeder Person zu jederzeit und gebührenfrei zu begehen ist – wie zum Beispiel eine Straße, ein Feldweg oder auch ein erhöhter Standpunkt wie im Falle einer Bahn-Station oder eines Aussichtspunktes.
Schritt 4: Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung
Sollten Sie bei der Vor-Ort-Besichtigung eine mündliche Übereinkunft gefunden haben, stehen die Chancen für eine Genehmigung sehr gut. Falls dies nicht der Fall ist, sollten Sie dennoch einen offiziellen Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung einreichen. Die Denkmalschutzbehörden der Bezirke haben unterschiedliche Antragsmuster. Fragen Sie nach einem Muster bei Ihrer unteren Denkmalschutzbehörde oder besuchen Sie die deren Webseite.
Was gehört in den Antrag? Stellen Sie den Sachverhalt anhand der vorangegangenen Schritte (1 bis 3) kurz da. Gehen Sie auf die Denkmaleigenschaft des Bauwerkes ein. Illustrieren Sie die geplante PV-Anlage und beschreiben Sie den Eingriff in das Denkmal (evtl. Gebäudedurchdringung, Statik, Brandschutzkonzept). Die Nachreichung eines Statik Gutachtens bieten Sie an, falls die untere Denkmalschutzbehörde den Genehmigungsantrag bewilligt. Führen Sie Vergleichsobjekte aus den Praxisbeispielen heran.
Hinweis: Sollten Sie eine Dachsanierung planen, so ist der Antrag dafür beim Bauamt zu stellen. Die Unterlagen wird das Bauamt dann an die Denkmalbehörde weiterleiten. Um die Wartezeit zu verkürzen, besprechen Sie den Bauantrag zusätzlich mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Schritt 5: Dranbleiben und Problemfelder ermitteln
Die untere Denkmalschutzbehörde wägt ab, ob die PV-Anlage errichtet werden kann oder nicht. Hierbei kann es sein, dass neue Informationen aufgetan werden, die einen Kompromiss erforderlich machen oder das Vorhaben verhindern. In einer vorläufigen Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde gibt diese ihre Ansicht zur Genehmigungfähigkeit – d. h. den Einfluss bzw. die Beeinträchtigung der PV-Anlage auf das Denkmal – wieder. Bedingungen und/oder Auflagen können darin formuliert sein, die ggf. eine Anpassung der Planung erforderlich machen.
Bleiben Sie flexibel und argumentieren Sie für Ihr Anliegen. Schauen Sie ggf. noch einmal in die ursächliche denkmalrechtliche Begründung, um weitere Ansätze zu finden. Eine Versagung wird in der Regel erst nach missglückter „Kompromissfindung“ ausgesprochen. Eine Genehmigung deutet sich relativ früh an.
Kommt auf meinem Denkmal eine PV-Anlage in Frage?
Die folgende Übersicht dient der Einschätzung darüber, ob eine PV-Anlage auf dem eigenen Denkmal infrage kommt.
Gute Chancen
- Das Denkmal verfügt über geringfügig oder nicht einsehbare Dachflächen und eine PV-Anlage beeinträchtigen den wahrnehmbaren Charakter des Denkmals an diesem Standort nicht. Es liegt auch kein besonderer Denkmalwert in der Dachlandschaft (bei einem Ensemble oder einer Gesamtanlage) oder dem Wert des Daches vor. Die Ausgangslage ist vielversprechend. Besonders häufig werden PV-Anlagen auf Flachdächern bewilligt.
Mittlere Chancen
- Die Bedeutung des Daches/der Dachlandschaft wiegt nicht so schwer, die PV-Anlagen kann auf geringfügig einsehbaren Dachflächen installiert werden oder die Anlagengröße kann reduziert werden (vgl. Gehöft im Ensemble „Alt Buckow“).
- Es liegen Informationen über eine ähnliche Gebäudepaarung (Denkmal und PV) vor. Diese sollten für einen Vergleich in jedem Falle herangezogen werden.
- Höhere Chancen zur Kombination von PV im Denkmal bestehen auch, wenn es thematisch zu dem Standort passt, beispielsweise technisches Denkmal, und das Dach kein besonderes Gestaltungsmerkmal inne hat. So konnte eine sichtbare PV-Anlage auf dem ehemaligen „Anhalter Bahnhof“ in Berlin Kreuzberg realisiert werden. Ein weiteres Beispiel für ein technisches Baudenkmal ist das Kabelwerk Oberspree (heute Standort der HTW Berlin), wo eine Solaranlage realisiert werden konnte.
- Eine maßgefertigte Sonderlösung in Form einer dachintegrierten PV-Anlage kann die Chancen verbessern, bzw. als Alternativlösung vorgehalten werden. Dies macht deutlich, dass Sie sich für den langfristigen Erhalt des Denkmals einsetzen (vgl. „Naturhof Malchow“). Eine Seltenheit: Auch eine straßenzugewandte Dachintegration wurde umgesetzt, weil der Architekt das ehrgeizige Ziel ein „Null-Energie-Mehrfamilienhaus“ zu bauen realisierte (vgl. „Niedrig-Energie-Mehrfamilienhaus“). Ein weiteres Musterbeispiel für Dachintegration stellt die „Lutherkirche in Dresden“ dar. Sie verfügt über schwarz gehaltene Module. Auch Solarziegel sind denkbar, aber vergleichsweise teuer.
Geringe Chancen
- Entweder der Denkmalwert oder die Sichtbarkeit der PV-Anlage schränken ihren Handlungsspielraum ein. Dies sind beides keine guten Grundvoraussetzungen. Sie sollten mit einer PV-Projektierer_in prüfen, ob ein anderer Standort für die Anlage oder/und eine verminderte Anlagengröße für Sie selbst und für die Denkmalpflege verträglich sind. Es kann durchaus vorkommen, dass der Antrag im zweiten oder dritten Anlauf gelingt, weil sich ein Kompromiss ergibt (vgl. Gehöft im Ensemble „Alt Buckow“).
Kaum Chancen
- Besonders erhaltenswerte und kulturhistorische Denkmale sind oft nicht mit PV in Einklang zu bringen. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel: Auf dem Martin Gropius Bau Berlin oder dem Roten Rathaus finden sich ebenfalls PV-Anlagen. Sie sollten also den Genehmigungsantrag nicht scheuen.
- Bei den Stätten des UNESCO-Welkulturerbes (Museumsinsel, Siedlungen der Moderne) ist von einem gesteigerten Zeugniswert auszugehen und eine PV-Belegung wird derzeit ausgeschlossen.
- Besonders gut erhaltene Denkmale aus der Zeit von vor 1870 können aufgrund ihres langwierigen Bestehens als umfänglich geschützt angesehen werden.
Weitere Argumentationen und Schritte
- Bei einer Gesamtanlage ist zunächst zu beurteilen, ob das Objekt den anderen Teilen der Gesamtanlage gleicht oder nicht. Sollte es sich von den übrigen Teilen der Gesamtanlage abheben, könnte eine PV-Anlage bewilligt werden, da das Einzelobjekt den Charakter der Gesamtanlage nicht wesentlich beeinträchtigt (vgl. Kleingewerbe in Gesamtanlage „Reichsforschungssiedlung Haselhorst“ im Bezirk Spandau oder „Kabelwerk Oberspree“).
- Unter günstigen Umständen und durch viel Aufwand kann vielleicht ein Quartiersansatz mit dem Landesdenkmalamt und dem Stadtentwicklungsamt erarbeitet werden. Jedoch liegt bis dato kein solcher (hier bekannter) Präzendezfall vor.
- Eventuell lohnt sich eine Nachfrage beim Solarbeauftragten der Solar- und Denkmalstadt Fürth.