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Konferenzbeitrag

Vergesst den Eigenverbrauch und macht die Dächer voll!

Der Beitrag stellt notwendige Anpassungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für das Erreichen der Klimaziele vor.

Autor_in
Quaschning, V.; Weniger, J.; Bergner, J.
Medium
33. PV-Symposium, 04/2018

Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Bezogen auf die Bruttostromerzeugung abzüglich der Stromexporte hat die Photovoltaik im Jahr 2017 einen Anteil von knapp 7 % erreicht. Gleichzeitig schreitet der Klimawandel immer schneller voran. Rund 1 °C ist die globale Durchschnittstemperatur seit Beginn der Industrialisierung bis zum Jahr 2017 gestiegen. Deutschland wird seine selbst gesteckten Klimaschutzziele mit Reduktionen der Treibhausgase von 40 % bis 2020 im Vergleich zu 1990 verfehlen. Mit der aktuellen Energiepolitik kann es auch das Pariser Klimaschutzabkommen nicht einhalten. Soll der Anteil erneuerbarer Energien wie angekündigt bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Sektorkopplung auf 65 % bis 2030 gesteigert werden, muss der jährliche Zubau der Photovoltaik von knapp 1,8 GW brutto im Jahr 2017 auf mindestens 5 GW netto angehoben werden.

Pariser Klimaschutzabkommen erfordert kohlendioxidneutrale Energieversorgung bis 2040

Wollen wir die Pariser Klimaschutzziele einhalten und die globale Erwärmung möglichst auf 1,5 °C begrenzen, müsste sogar bis 2040 eine vollständig kohlendioxidneutrale Energieversorgung realisiert werden. Selbst unter optimistischen Effizienzannahmen wird durch die Sektorkopplung der Strombedarf ohne Änderungen der Verbrauchsmuster auf mindestens 1320 TWh/a ansteigen. Um bis 2040 eine klimaneutrale Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien zu erreichen, wäre sogar ein jährlicher Photovoltaikzubau von 15 GW nötig. Um diese Zubaumengen auch nur ansatzweise erreichen und damit einen wirksamen Klimaschutz umsetzen zu können, müssen sämtliche Hürden zur Begrenzung des Photovoltaikausbaus beseitigt werden.

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