MieterstromAssistent
Verschaffen Sie sich mit dem Online-Tool einen Überblick über energetische und wirtschaftliche Potenziale Ihres Mieterstromprojekts.
Weitere Informationen
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Was versteht man unter Mieterstrom?
Mieterstrom ist Strom, der an oder auf einem Wohngebäude erzeugt wird und direkt durch an Endverbraucher, meist Mieter:innen, geliefert wird ohne durch das öffentliche Netz geliefert zu werden. Es muss sich dabei nicht ausschließlich um Solarstrom handeln. Der von Mieter:innen nicht verbrauchte Strom kann in Batteriespeichern zwischengespeichert oder ins Netz eingespeist werden.
Die Nutzung von Mieterstrom kann das Netz besonders in Ballungsgebieten entlasten und die Belegung der Dächer mit Photovoltaik fördern. Die Mieter:innen haben wiederum die Möglichkeit an der Energiewende teilzuhaben und günstigen Solarstrom vom Dach des Wohnhauses zu beziehen.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie Mieterstrom in der Praxis umgesetzt werden kann. Von den zahlreichen Mieterstromkonzepten werden im MieterstromAssistent die zwei gängisten abgebildet werden.
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Was ist förderfähiger Mieterstrom?
Der förderfähige Mieterstrom wird nach §42a EnWG und EEG geregelt. Der Anlagenbetreiber tritt als alleiniger Energielieferant auf und ist neben der Versorgung mit lokal erzeugtem PV-Strom auch für die Reststrombeschaffung zuständig. Die damit einhergehenden Pflichten des Stromlieferanten (siehe §§40 bis 42a EnWG) sind umfassend und werden deshalb oft an externe Dienstleister abgegeben.
Die teilnehmenden Mieter:innen schließen einen einzigen Stromliefervertrag mit dem Anlagebetreiber ab und zahlen denselben Strompreis für Solar- und Netzstrom. Die Vertragslaufzeit darf nicht mehr als 2 Jahre betragen.
Lieferanten von förderfähigem Mieterstrom profitieren neben der Einspeisevergütung auch vom Mieterstromzuschlag, den sie je Kilowattstunde selbst erzeugten PV-Stroms erhalten, der an die Mieter:innen geliefert wird ohne durch das Netz geleitet zu werden.
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Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist eine im Vergleich bürokratiearme Variante des Mieterstroms nach §42b EnWG. Der Anlagenbetreiber liefert nur den lokal erzeugten PV-Strom an die teilnehmenden Haushalte wodurch beispielsweise die Pflicht eine ausführliche Stromabrechnung auszustellen wegfällt.
Die Mieter:innen schließen neben ihrem bisherigen Stromvertrag einen Gebäudestromnutzungsvertrag mit dem Anlagenbetreiber ab. In diesem wird die Aufteilung des lokal erzeugten PV-Stroms festgelegt. Sie kann entweder statisch oder dynamisch geregelt werden. Zur Abrechnung ist die viertelstündliche Messung der Stromflüsse notwendig.
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Wie wird der Autarkiegrad berechnet?
Der Autarkiegrad benennt den Anteil des verbrauchten Stroms im und am Haus, der durch die PV-Anlage und den Batteriespeicher bereitgestellt wird. Je höher er ist desto weniger Netzstrom wird bezogen. Zur Berechnung wird eine Zeitschrittsimulation der Energieflüsse über ein Jahr mit 5-minütlicher Auflösung in Echtzeit durchgeführt. Die Hauptbestandteile sind die Simulation der Stromerzeugung, des Stromverbrauchs und der Batterie.
Die Simulation des PV-Generators wird mithilfe der meteorologischen Daten des Standorts Lindenberg in Brandenburg aus dem Jahr 2017 und der technischen Daten der PV-Anlage durchgeführt. So wird die PV-Leistung in jedem Zeitschritt für die entsprechende Größe und Ausrichtung der Anlage ermittelt. Die angenommene Degradation der PV-Leistung beträgt 0,5 % pro Jahr. Möglicher Schatteneinfall wird nicht berücksichtigt.
Das Verbrauchsprofil der Haushalte des Mehrfamilienhauses entstammt der VDI 4655 Referenzlastprofile von Wohngebäuden. Es liegt in 15-minütlicher Auflösung vor und wird entsprechend der Anzahl der teilnehmenden Haushalte skaliert. Der angenommene jährliche Stromverbrauch pro Wohneinheit beträgt 3000 kWh.
Zusätzlich zum Hausstromverbrauch können Elektroautoladepunkte hinzugefügt werden. Die Lastprofile basieren auf fünf unterschiedlichen real gemessenen Wallboxprofilen. Diese werden zeitlich versetzt, um bis zu 30 verschiedene Verbrauchsprofile nachzubilden. Die Ladeleistung beträgt 11 kW.
Das Modell Simbat der Forschungsgruppe Solarspeichersysteme stellt die Grundlage der Simulation des Batteriesystems. Das Batteriesystem besitzt einen Gesamtwirkungsgrad von etwa 84 %. Der Kapazitätsverlust durch Degradation beträgt 1 % pro Jahr.
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Wie wird werden die Mieterstrompreise berechnet?
Die Berechnung Strompreise des Mieterstroms erfolgt mithilfe der Kapitalwertmethode. Die Abzinsung erfolgt mithilfe aller Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt des Beginns der Investition. Ist der Kapitalwert positiv, gilt das Projekt als wirtschaftlich.
Die Einnahmen setzen sich aus den Erlösen durch den Verkauf des Stroms an die Mieter:innen sowie den Erlösen aus dem Mieterstromzuschlag und der Einspeisevergütung zusammen. Im Fall der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) wird nur der PV-Strom an Mieter:innen verkauft und der Mieterstromzuschlag fällt weg.
Die Ausgaben beinhalten die Investitionssumme zum Start, die laufenden Kosten für den Betrieb und die Verwaltung sowie die Kosten für die Tilgung eines etwaigen Kredits. Wird förderfähiger Mieterstrom veräußert, fallen zudem die Kosten für die Reststromversorgung an.
Der Mieterstrompreis (linker Balken in der Ergebnisgrafik) stellt den mindestens anzusetzenden Strompreis dar, der für ein wirtschaftliches Gelingen des Mieterstromprojekts nötig ist. Der maximale Preis (rechter Balken in der Ergebnisgrafik) entspricht im Fall des Mieterstroms mit Förderung der gesetzlich bestimmten Obergrenze. Sie liegt bei 90 % des lokalen Grundversorgungstarifs. Im Fall der GGV ist der maximale Preis gleich dem Strompreis der Reststromkosten, da ein höherer Wert für Mieter:innen finanziell unattraktiv wäre.
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Wie werden die vermiedenen CO2-Emissionen berechnet?
Die vermiedenen CO2-Emissionen werden in jedem Zeitschritt der Simulation berechnet und über den Gesamtzeitraum von einem Jahr summiert. Sie werden anhand einer Zeitreihe der spezifischen CO2-Emissionen in Gramm pro verbrauchter Kilowattstunde Strom bestimmt. Diese Werte sind abhängig von dem jeweiligen Strommix zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr und am Tag. Entsprechend sind die angenommenen CO2-Emissionen je Kilowattstunde zur Mittagszeit im Durchschnitt eher niedrig, da Solarstrom zu dieser Zeit einen größeren Anteil hat als am Abend.
Zur Berechnung wird die Menge des verbrauchten und ins Netz eingespeisten Solarstroms mit den spezifischen Emissionen zu diesem Zeitpunkt multipliziert. In der Batterie zwischengespeicherter Strom wird erst zum Zeitpunkt des Verbrauchs berücksichtigt.
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Disclaimer
Die Ergebnisse des MieterstromAssistenten können von real gemessenen Werten und Erfahrungen abweichen. Ein Online-Tool kann keine Beratung durch Fachpersonal ersetzen. Es soll Nutzenden anhand durchschnittlicher Werte lediglich eine erste Einschätzung vermitteln und hervorheben, welche Einflussfaktoren für das Gelingen eines Projekts entscheidend sein können.