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Fachartikel

Quo Vadis, Steckersolar?

Der Artikel gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Stand der Normen zu Steckersolarsystemen in Deutschland.

Autor_in
Praetorius, B.; Hoelger, R.
Medium
In: Sonnenenergie, 04/2021, S. 26-28

Es bestehen viele nicht ausgeschöpfte Möglichkeiten

Im Artikel für die Zeitschrift Sonnenenergie gehen die Autorinnen Prof. Barbara Praetorius und Rosa Hoelger der Frage nach, an welchem Punkt Steckersolargeräte heute stehen. Hierbei werden Fragen zum aktuellen Installations- und Meldeprozedere sowie bestehende Unklarheiten dargestellt als auch Verbesserungen in Aussicht gestellt.

Wer muss vom Steckersolargerät wissen?

Steckersolargeräte werden bis 600 W privilegiert bei der Anmeldung beim Netzbetreiber behandelt. Aber es bestehen noch weitere Meldepflichten und organisatorische Herausforderungen. Diese sind jedoch konzipiert für weitaus größere PV-Anlagen. Das dies vielen Kleinst-Sonnennutzer:innen zu weit geht ist zu vermuten, da die Meldezahlen bei der Bundesnetzagentur nur einen geringen Umfang der verkauften Geräte widerspiegelt.

Meldepflichten sind unter anderem:

  • Einverständnis der Vermieter:in
  • Prüfung der Leitungsreserve durch eine:n Elektriker:in
  • Anmeldung beim Stromnetzbetreiber
  • Anmeldung beim Markstammdatenregister
  • Absprache mit dem Netzbetreiber zur EEG-Vergütung

Produktnorm muss für Klarheit sorgen

Dabei sind die Sanktionen für Steckersolargeräte kein besonders scharfes Schwert, sodass viele Unklarheiten in Bezug auf Steckersolargeräte bestehen. Diese sind beispielsweise:

  • Gültigkeit des EEG für Steckersolar
  • Uneinige Handhabung der 600-W-Grenze
  • Meldepflicht Marktstammdatenregister: ist Steckersolar ortsfest?
  • Konsequenzen bei einem rückwärtslaufenden Zähler
  • Notwendigkeit eines Zweirichtungszählers
  • Bringt eine Null-Einspeisung rechtliche Erleichterungen?
  • Rechtliche Definition: Gerät vs. Anlage
  • Rechtliche Relevanz der VDE-Normen
  • Sicherheit und Normenkonformität des Schuko-Steckers
  • Bagatellgrenze im EU-Netzkodex

Für Klarheit soll nun eine Produktnorm sorgen, die für 2022 angekündigt ist.

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